Bauprojekte betreuen

Risiken verringern, Fehler vermeiden

Ein Ingenieur wurde beauftragt, die Phasen 1 bis 7 zu erbringen. Bezüglich der Objektüberwachung sollte er, falls erforderlich, zu Stundenhonorar hinzugezogen werden. Er sollte aber die fachtechnischen Abnahmen durchführen. Darauf ließ sich der Ingenieur ein. Nachdem die Ausführung vergeben war, hörte er längere Zeit nichts von der Baumaßnahme.

Eines Tages wurde er vom Architekten angerufen: Das Bauvorhaben sei nun übergabereif und er solle zur Abnahme kommen. Ein Termin wurde vereinbart und die Anlagen wurden mit einigen kleineren Mängeln abgenommen. Die Nachabnahme erfolgte zwei Wochen später mangelfrei durch den Ingenieur.

Objektüberwachung ist essentiell

Jahreszeitlich bedingt kamen einige Wochen später Beschwerden des Nutzers: Die Temperaturen in der Küche des Restaurants seien zu hoch, dafür aber im Restaurant zu niedrig. Die auftretenden Streitereien zwischen Bauherr, Nutzer und Heizungs- und Lüftungsbauer sollte dann ein Sachverständiger schlichten. Der stellte fest, dass die Küchenlüftung nicht VDI-gerecht war und die Heizung sich nicht ordnungsgemäß regulieren ließ.

Daraufhin wurde der Ingenieur mit in die Haftung genommen, da er die Anlagen mängelfrei abgenommen habe. Seine Argumente, jahreszeitlich bedingt hätte er nicht alles prüfen können, auch die während der Bauzeit getroffenen Abreden kenne er nicht und Etliches sei ihm nicht zugänglich gewesen, nutzten ihm nichts. Seine Haftpflichversicherung lehnte die Schadensübernahme ab, da die Objektüberwachung nicht vereinbart und folglich nicht versichert war.

Fazit

Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Anforderungen der HOAI, Teil IX, durchgängig erfüllt werden müssen. Denn der Bauherr oder Investor hat Anspruch auf ein vollständiges, fehlerfreies und den Abstimmungen oder Vorgaben entsprechendes Werk, das dem Kostenrahmen der Kostenberechnung entspricht. Andererseits bleibt so auch das für den Ingenieur bestehende Risiko gering und Fehler können vermieden werden. Dazu gehört auch, dass sich Investor, Architekt und Fachplaner möglichst früh zu Beginn einer Planung zusammenfinden und miteinander das Projekt angehen.

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