No risk, no fun?

Sauber geplant - erfolgreich geplant.

Ein altes Gebäude soll zu einem Hotel umgebaut werden. Nichts wie ran, sagt sich der Ingenieur und bewirbt sich um die Planung für den Umbau. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Investor erklärt er sich bereit, ein Pauschalhonorar zu akzeptieren und erhält den Auftrag. Zwar bereitet ihm die kurze Bearbeitungszeit Bedenken, doch letztlich reibt er sich die Hände über den erwarteten Gewinn und nimmt sich die bei Auftragserteilung übergebenen Pläne vor.

Erst einmal malt er wild drauf los. Am besten schön bunt, das hat noch jeden Kunden beeindruckt. Nach ein paar Tagen ist der Entwurf fertig. Unser Ingenieur trifft sich mit dem Architekten und den Bauherren, um sein Werk zu besprechen. Allgemeine Zustimmung, ein paar kleine Änderungen, die direkt in der Ausführungsplanung realisiert werden. Fein, das lief ja gut, sagt sich unser Ingenieur und lässt sich gleich die Werkpläne der Architekten im Maßstab 1:50 aushändigen.

Heizlast und Energieeinsparungsverordnung

Nun fängt er richtig an zu arbeiten. Um die Heizungsanlage auslegen zu können, muss er erst einmal die Heizlast berechnen. Ihm fällt auf, dass er gar nicht weiß, aus welchen Materialien die Wände, Decken, Fußböden und Dächer sind. Welche Materialstärken vorhanden sind bzw. eingesetzt werden sollen, weiß er auch nicht. Also schnell den Architekten angerufen und nachgefragt. Der Wärmebedarf ist kurz darauf berechnet, das Problem gelöst.

Doch das nächste Problem wartet schon. Die spezifische Heizlast entspricht nicht der Energieeinsparungsverordnung, der EnEV. Nun, das ist Sache des Architekten und des Statikers, der hat ja schließlich den Nachweis erbracht. Also die Heizkörper auslegen. Welches Fabrikat und welcher Typ sollen genommen werden? Der Architekt weiß es, also angerufen. Heute hat der aber gerade Stress und reagiert ungehalten. Das soll unser Ingenieur bitte selber festlegen. Das klingt doch gut und freut das kreative Herz des Ingenieurs. Nicht alle vom Computer ermittelten Heizkörpergrößen passen. Zu dick, zu lang, zu hoch, aber das sind lauter Einzelfälle. Zum Neuauslegen fehlt die Zeit, das kann dann der Heizungsbauer machen. Das Rohrnetz gezeichnet und berechnet. Oh je, die Leitungswege lassen sich nicht wie angedacht realisieren. Naja, das ist Sache der Montageplanung. Als nächstes schnell die Schlitze und Durchbrüche, der Architekt hat schon nachgefragt. Nun noch fix in den Heizraum Kessel und Verteiler gezeichnet.

Lüftung

Fertig, jetzt kümmern wir uns um die Lüftung. Was muss denn gelüftet werden? Innenliegende Bäder und WCs, ist ja klar. Wie sieht es mit den anderen Räumen aus? Was? In diesen Keller soll die Küche? Unmöglich! Im Erdgeschoss Konferenzräume, mal schauen, sicherheitshalber. Ach ja, war auch im Entwurf. Was noch? Diese und jene Anlage. Die werden nach dem Luftwechsel ausgelegt, das geht am schnellsten. Die exakte Berechnung soll die Lüftungsfirma machen. Gitter grob bestimmt, Kanäle und Geräte gezeichnet. Die Schächte sind ja viel zu klein. Hier muss der Architekt ändern, ob er will oder nicht. Wo soll die Zentrale sein? Hhhmmm, die Außenluft kann über dem Boden angesaugt werden? Aber was ist mit der Fortluft? Am besten in einen Schacht mit rein und die Aussparungen gleich mit eintragen. Der Statiker wird wohl einiges noch mal rechnen müssen - warum wartet er nicht, bis er die Pläne hat? So nun noch schnell Sanitär. Auch das ist nach ein paar Tagen erledigt. Der Warmwasser-Speicher wird geschätzt und noch in den Heizraum mit eingezeichnet. Der Bauherr und der Architekt werden staunen, wie schnell das ging. Und in zwei Wochen die Leistungsverzeichnisse. Ist doch ein Kinderspiel.

Mitten in der Angebotsphase kommt die Baugenehmigung. Die spinnen, welche Auflagen die machen. Unser Ingenieur ist verstimmt. Da stimmt ja ein Teil seiner Planung nicht mehr. Nun, das gibt Nachträge, am besten gleich den Bauherren informieren. Oder lieber doch nicht? Erst mal abwarten, wie die Preise aussehen. Die Aufträge sind ja schon vergeben. Die Heizungsfirma macht bestimmt Schwierigkeiten, die kennt er schon. Auch die Klimafirma motzt immer, dass die Pläne nicht ausreichend seien. Aber die müssen sowieso Montagepläne machen, steht in der VOB. Mit dem Sanitär-Fritzen kann er reden, der ist vernünftig. Gut, dass die Mengen so hoch angesetzt sind.

Oh je, die Kosten!

Kurz vor der Fertigstellung, nachdem sich die Handwerker mit dem Stellen der Nachtragsangebote nicht mehr haben vertrösten lassen und diese vorliegen, geht's mit dem Architekten zum Rapport beim Bauherren. Die geplanten Kosten sind um etliche Prozent überstiegen. Unser Ingenieur hatte ja keine Kostenberechnung gemacht, also nicht seine Schuld. Er soll seine Versicherung einschalten? Wäre ja noch schöner, das argumentieren wir schon in die richtige Richtung. Nächste Woche sind die Abnahmen und dann wird sofort die Schlussrechnung gestellt. Unser Ingenieur versteht überhaupt nicht, warum Architekt und Bauherr so sauer sind. Erst kürzen sie das Honorar, dann lassen sie ihm keine Zeit, ändern ständig und nun soll er den Sündenbock spielen?

Ursache und Wirkung

Diese kleine Geschichte ist bestimmt übertrieben, kommt jedoch in vielen Details der Realität nahe. Die Planung von Anlagen der Technischen Ausrüstung, der Haustechnik in Gebäuden, wird von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, der HOAI, widergespiegelt. Nicht ohne Grund, denn diese Planungsaufgabe ist ein komplexer Prozess, der verantwortungsbewusst durchlaufen werden muss.

Fazit

Bewusst oder unbewusst gehen viele Fachplaner schon in der Akquisitionsphase eines Auftrags ein enorm hohes Risiko ein. Sie lassen sich überreden, von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Abstand zu nehmen und einen Abschlag oder Rabatt zu gewähren. Dies wird damit begründet, dass nicht alle Teilleistungen oder nicht alle Leistungsphasen zu erbringen seien bzw. der Ingenieur ein Gesamtwerk schulde und nicht Einzelleistungen. Dies ist falsch, wie der BGH bestätigt hat, und kann verheerende Folgen haben!


Der erste Fehler ist oft, dass die Phase 1, die Ermittlung der Grundlagen, nicht beachtet wird. Nach HOAI 73 ist "das Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, also meist dem Architekten, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen" als wichtige Leistung zu erbringen. Dazu gehört das Ermitteln der wichtigsten Verbraucher, der benötigten Energiearten, der erwarteten Sicherheit sowie des überschlägigen Leistungsbedarfs und des geforderten Ausstattungsniveaus. Eine vorhandene allgemeine Baubeschreibung reicht nicht aus, wenn die Planung im wahrsten Sinne des Wortes fundiert sein soll.

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