Denkmalpflege und Denkmalschutz
Denkmalpflege ist nichts Neues. Im Gegenteil: Seit nahezu 200 Jahren ist Denkmalpflege ein Aufgabengebiet von noch immer steigender Bedeutung. Dabei wird zwischen Baudenkmälern, Ensembles von baulichen Anlagen und Bodendenkmälern unterschieden. Der Erhalt von Denkmälern ist aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, volkskundlichen und städtebaulichen Gründen von allgemeinem Interesse. Aus diesem Grund wurde beispielsweise 1973 in Bayern ein Denkmalschutzgesetz erlassen.
Instandhaltung und Instandsetzung
Nach Artikel 4 dieses Gesetzes sind Eigentümer von Denkmälern zur sachgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet. Auch müssen nach Artikel 6 des Denkmalschutzgesetzes alle Veränderungen an einem Baudenkmal von der Denkmalschutzbehörde erlaubt werden. Dazu gibt es in jeder Kommune beziehungsweise in jedem Bezirk neben einer Denkmalliste, in der jedes Objekt aufgeführt und kurz beschrieben ist, auch eine sogenannte "Untere Denkmalschutzbehörde". Bei dieser ist ein Antrag auf Erlaubnis und Abstimmung für alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einzuholen.
Das gilt nicht nur für die Fassade und das Dach, sondern auch für die inneren Strukturen und Ausstattungen. Gerade im Inneren der Baudenkmäler kollidieren oft die Interessen der Denkmalschutzbehörde mit denen der Bauherren oder anderer Behörden. Von allen Seiten werden üblicherweise hohe Anforderungen gestellt. Eine besondere Bedeutung kommt der Haustechnik zu, also Heizung, Sanitär und Elektroinstallationen, teilweise auch der Lüftung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind große Erfahrung im Bereich der Instandhaltung und Instandsetzung sowie der Modernisierung der Haustechnik absolut erforderlich.
Kompetenz
Dank entsprechender Seminare und jahrelanger Erfahrung sind wir in der Lage, diesen Anforderungen gerecht zu werden. So nahm Ulrich Teufel bereits 1999 an einer Seminarreihe über "Technische Ausrüstung in Baudenkmälern" erfolgreich teil.
Förderprogramme
Für die oft sehr hohen Kosten einer sachgerechten Instandhaltung und Instandsetzung gibt es eine Reihe von Förderprogrammen. Auch bei der Erkundung der Fördermöglichkeiten und deren Beantragung sind wir gerne behilflich. Eine Fördermöglichkeit muss aber auf jeden Fall vor Beginn der Sanierungsmaßnahme abgeklärt und beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.