An das Fundament denken: Leistungsphase 1

An das Fundament denken: Leistungsphase 1

Solide Planung braucht solide Daten

Ein Bauherr möchte ein Gebäude modernisieren und beauftragt einen Fachplaner für Heizung und Sanitär, die Planung zu erstellen. In Abstimmung mit dem Architekten wird der Ingenieur mit den Leistungsphasen 2 bis 7 beauftragt und beginnt mit seiner Arbeit.

In einem Gespräch mit dem Bauherren und dem Architekten erfährt er, dass das bestehende Gebäude komplett saniert und alle bestehenden Installationen herausgerissen werden sollen. Sie werden komplett nach aktuellen Anforderungen neu installiert. Mit einer Ausnahme: Die Grundleitungen bleiben bestehen. Der Ingenieur erhebt Einspruch, wird allerdings zurechtgewiesen, weil neue Grundleitungen den Kostenrahmen sprengen würden. Er soll die alten Grundleitungen in die Planung integrieren.

Die Planung wird fertiggestellt und die Aufträge werden an die Handwerker vergeben. Auch der Sanitärinstallateur meldet keine Bedenken an, im Gegenteil. Die Auflage des zuständigen Tiefbauamtes, die Grundleitungen zu prüfen, vernachlässigt er. Jedenfalls kann der Architekt, welcher für die gesamte Objektüberwachung verantwortlich ist, keinen Nachweis erbringen, dass dies geschehen sei.

Fatale Folgen

Drei Tage nachdem das Gebäude bezogen wurde und voll als Bürogebäude genutzt wird, steht im Keller schmutziges Wasser. Der zu Hilfe gerufene Installateur stellt fest, dass die Grundleitung verstopft ist und beginnt mit einer Spirale das Rohr zu bearbeiten. Dies macht er derart heftig, dass die Motorspirale abreißt. Nun wird von einem Rohrreinigungsservice vom Straßenkanal aus eine Kamera eingeführt und dabei festgestellt, dass die Grundleitung durch Wurzelwerk im Querschnitt derart verengt ist, dass eine Damenbinde das Rohr verschließt. Mit großem Aufwand wird eine Notleitung gelegt und die marode Grundleitung erneuert. Die Mehrkosten will der Bauherr vom Architekten ersetzt bekommen. Der schaltet seine Versicherung ein, welche schnell feststellt, dass dies Sache des Fachplaners sei.

Der Planer und der Architekt wurden verurteilt, den Schaden zu je 50 Prozent zu begleichen, obwohl der Planer weder die Grundlagenermittlung noch die Objektüberwachung zu bringen hatte. Seine anfangs gemachten Bedenken wurden nirgends protokolliert.

Fazit

Die Grundlagenermittlung ist essentiell, um mit einem Planungskonzept überhaupt beginnen zu können. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um einen Neubau oder um ein zu sanierendes oder modernisierendes Gebäude handelt. Auch wenn die Nutzung des Objektes vorgegeben ist, sind viele Punkte abzufragen und viele Themen zu klären. Jedes Gebäude ist individuell zu planen und zu bauen. Häuser von der Stange gibt es nur als Einfamilienhäuser, also als Fertighäuser.

Der häufigste Fehler ist, dass sich zur Durchsicht der Architektenpläne zu wenig Zeit genommen wird. Dabei sollten die fachtechnischen Fragen notiert und in einem ausführlichen Gespräch geklärt werden. Auch wenn nicht alle Fragen sofort beantwortet werden können, sind die Ergebnisse des Gesprächs in einer Notiz festzuhalten, um sie erstens allen Beteiligten zugänglich zu machen und um sie zweitens immer wieder nachlesen zu können. Ergänzungen und Änderungen können gegebenenfalls hinzugefügt werden.

Auf die Vorplanung zu verzichten, ist ein großes Risiko. Die Vorplanung muss erbracht werden. Denn hierzu gehört das Erstellen des Planungskonzeptes, unter Umständen mit Alternativlösungen. Auf jeden Fall müssen zur Erläuterung des Konzeptes Funktionsschemata und Prinzipschaltbilder eingefügt werden. Auch Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtungen spielen bei den immer höheren Energiepreisen eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Ein wichtiger Punkt ist auch die Kostenschätzung nach DIN 276, an der der Ingenieur mitzuwirken hat und die eine wichtige Grundlage für die Finanzplanung des Auftraggebers ist.

Die abgestimmte und freigegebene Vorplanung ist für den Ingenieur wie für den Bauherren bindend. Das heißt: Alle nachträglichen Änderungen bedingen eine zumindest teilweise Wiederholung der Vorplanung.

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